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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sowie die Vermittlung von Gästeführer*innen

in den bzw. durch die Museen der Stadt Lemgo

Hexenbürgermeisterhaus | Junkerhaus | Frenkel-Haus

I. Vertragsabschluss

Die Museen der Stadt Lemgo veranstalten a.) eigene Veranstaltungen mit Tickets oder Reservierungen und b.) vermitteln Museumsführungen sowie Museums- & Stadtführungen an Einzelgäste und Gruppen.

a.) Vertragspartner*innen sind die Besteller*innen (Gäste) einerseits und die Museen der Stadt Lemgo andererseits.

b.) Vertragspartner*innen sind die Besteller*innen (Gäste) einerseits und der/die Gästeführer/in andererseits.

Die Buchung einer Führung sowie von Plätzen bei Veranstaltungen erfolgen per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg.
Mit dem Erhalt der mündlichen oder schriftlichen Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen den Besteller*innen und dem/der
Gästeführer/in oder den Museen zustande. Lemgo Marketing e. V. ist nur als Vermittler tätig.

II. Stornierungsbedingungen

Wird eine gebuchte Führung oder die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, so werden je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Ausfallhonorare entweder durch die Museen oder durch die Gästeführer*innen berechnet:

  • Weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Start: 50 %
  • Weniger als 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Start: 75 %
  • Weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Start: 100 %
  • Bei Nichterscheinen der Besteller*innen ohne vorherige Absage wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.

III. Wartezeit und Ausfallgebühren

Bei Führungen warten die Gästeführer*innen am vereinbarten Treffpunkt maximal 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn auf die Gruppe/n. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es dem/der Gästeführer/in frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht erschienen zu betrachten (siehe II.).

Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gruppe, hat diese keinen Anspruch mehr auf die volle Leistungserbringung bezüglich der gebuchten Dauer. Das zeitliche Ende der Führung ist durch die ursprünglich vereinbarte Startzeit festgelegt. Darüber hinausgehende Vereinbarungen können nach Ermessen des/der Gästeführers/in zwischen ihm/ihr und der Gruppe getroffen werden.

IV. Hinweise zur Durchführung der Führungen

Die Teilnahme an der Stadtführung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Der/Die Gästeführer/in ist berechtigt, die Stadtführung abzubrechen, wenn diese unzumutbar wird (z. B. durch stark alkoholisierte Gäste). Der Anspruch auf das Führungshonorar bleibt bestehen.

Die Besteller*innen einer Stadtführung erkennen diese Bedingungen mit Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach bekannt werden schriftlich widerspricht.

IV. Hinweise für Gruppen ohne gebuchte Führungen

Wir bitten darum, dass Gruppen ab 10 Leuten auch ohne Führungen ihren Besuch vorab per Mail oder telefonisch ankündigen .

 

Museen der Stadt Lemgo, Alte Hansestadt Lemgo

Gerichtsstand Lemgo
Stand: September 2024